Brauchen Sie juristische Unterstützung bei einer Erbschaftsabwicklung in Spanien?
Dann freut es mich, dass Sie auf mich aufmerksam geworden sind. Gerne möchte ich mich Ihnen zuerst kurz vorstellen:
Ich komme aus einer Juristenfamilie, habe meine Kindheit in Tübingen verbracht, das Abitur am Königin-Olga-Stift in Stuttgart absolviert, und Jura in Spanien studiert. Danach habe ich einen Master in Strafrechtswissenschaften absolviert, und bin seit dem Jahr 2002 in Spanien als ‘Abogada‘ (spanische Rechtsanwältin) tätig. Ich sammelte wertvolle Erfahrungen als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona, und bin derzeit Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Reus (Spanien), der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung sowie außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Seit Anfang 2025 arbeite ich vollständig im Home-Office, um so meinen Mandantinnen und Mandanten einen noch effizienteren Service zu bieten. Viele Beratungen werden schon seit Langem digital durchgeführt, persönliche Termine können nach vorheriger Absprache selbstverständlich auch weiterhin stattfinden.
Ich kann Ihrem Anliegen mit breit abgestützten Kompetenzen und einem fundierten, über 20-jährigen Erfahrungshintergrund in Spanien begegnen.
Gerne kann ich Sie auf folgenden Gebieten zuverlässig unterstützen:
ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN IN SPANIEN
- Beratung bei der Zusammenstellung und Unterstützung bei der Beantragung der notwendigen Unterlagen für einvernehmliche Erbauseinandersetzungen- und Abwicklungen (u.a. internationale Sterbeurkunde des Erblassers, Nachweis der Erbenstellung z.B. durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, Bescheinigung des spanischen Testamentsregisters, NIE-Nummer = Spanische Ausländeridentitätsnummer).
- Vorbereitung der Protokollierung der Erbschaft vor einem spanischen Notar. Es besteht hier die Möglichkeit, dass Sie mich dafür bevollmächtigen, falls Sie selbst nicht nach Spanien reisen möchten oder können.
- Beantragung des Eigentümerwechsels im spanischen Grundbuch.
- Schließung des Kontos des Erblassers bei spanischen Banken.
- Ummeldungen von Versorgerverträgen.
- Vermittlung von vereidigten Übersetzungen (Deutsch-Spanisch).
Sollte es im Rahmen von Erbfällen zu Immobilienverkäufen kommen:
- Beratung beim Verkauf von Spanienimmobilien (Unterstützung bei der Beantragung der der Bewohnbarkeitsbescheinigung und des Energieeffizienzzertifikats).
- Aufsetzen von privatschriftlichen Immobilienverträgen (Deutsch-Spanisch); diese können auf Wunsch von allen Beteiligten elektronisch signiert werden; Begleitung zum Notar (auch hier besteht die Möglichkeit, dass Sie mich dafür bevollmächtigen, falls Sie selbst nicht nach Spanien reisen möchten oder können).
Hinweis zum anwendbaren Erbrecht:
Für Todesfälle seit dem 17.08.2015 gilt für Deutschland und Spanien die EU-Erbrechtsverordnung 650/12 (EuErbVO). Seitdem ist im Allgemeinen das Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden. In einer testamentarischen Verfügung kann aber das Erbrecht des Staates der Staatsangehörigkeit gewählt werden. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, betrifft die EuErbVO auch Schweizer mit letztem Wohnsitz in der EU (Spanien).
Hinweis zur Erbschaftssteuer:
Aufgrund des Urteils des EUGH vom 03.09.2014 ist seit dem 01.01.2015 das spanische Gesetz 26/2014 anwendbar, wodurch seitdem von EU-Bürgern in vielen Fällen die Steuervergünstigungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der jeweiligen Autonomie in Anspruch genommen werden können. Seit 2018 hat der Spanische Oberste Gerichtshof auch Schweizer und andere Nicht-EU-Bürger in den Anwendungsbereich dieses Urteils einbezogen.
Ich bin ortsunabhängig tätig. Mein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich jedoch überwiegend auf diese Ortschaften in Spanien: Tarragona, Reus, Cambrils, Vilafortuny, Vila-Seca, Salou, Miami-Playa, Mont-Roig del Camp, Montbrió del Camp, Riudecanyes, L’Hospitalet de l’ Infant, L' Ametlla de Mar, Tres Calas, Calafat, l‘ Ampolla, Vinaròs, Tortosa, Peñiscola, Falset, Priorat, Valls, La Selva del Camp, Altafulla, Torredembarra, Roda de Bará, El Vendrell, Cunit, Calafell.
KONTAKTAUFNAHME
Für die Kontaktaufnahme senden Sie mir bitte vorzugsweise eine E-Mail an:
info@susanneschick.com
Sie können mich auch telefonisch unter der Nummer +34 65 292 65 65 erreichen.
Da ich täglich oft eine Vielzahl von E-Mails und Anrufen erhalte, bitte ich Sie um etwas Geduld, sollte meine Antwort/ Rückruf nicht umgehend erfolgen.
Persönliche Beratungstermine können nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden, z.B. in den Büros der Rechtsanwaltskammer Reus.
Beratungstermine nur nach vorheriger Absprache.
'Balcón del Mediterráneo', Tarragona
Abogada (Rechtsanwältin)
Studium der Rechtswissenschaft an der spanischen Universität 'Universitat Rovira i Virgili' (Spanien)
Master in Strafrecht an der spanischen Universität 'Universitat de Barcelona' und 'Universitat Pompeu Fabra' (Spanien)
Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Reus (Spanien)