Tel: (+34) 65 292 65 65
Für Deutsche in Spanien
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Für deutschsprachige Mandantinnen und Mandanten in Spanien
Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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Brauchen Sie juristische Unterstützung bei einer Erbschaftsabwicklung in Spanien?

Dann freut es mich, dass Sie auf mich aufmerksam geworden sind. Gerne möchte ich mich Ihnen zuerst kurz vorstellen:

Ich komme aus einer Juristenfamilie, habe meine Kindheit in Tübingen verbracht, das Abitur am Königin-Olga-Stift in Stuttgart abgelegt und anschließend in Spanien Rechtswissenschaften studiert. Nach meinem Studium absolvierte ich einen Master in Strafrechtswissenschaften. Seit 2002 bin ich in Spanien als "Abogada" (spanische Rechtsanwältin) tätig. In dieser Zeit konnte ich vielfältige berufliche Erfahrungen sammeln.
Zu meinen beruflichen Erfahrungen zählt auch meine Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona. Heute bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona, der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung sowie außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Gerne kann ich Sie auf folgenden Gebieten unterstützen:

ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN IN SPANIEN

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der einvernehmlichen Abwicklung von Erbfällen in Spanien. Streitige Erbauseinandersetzungen übernehme ich nicht.

IMMOBILIENVERKÄUFE IM RAHMEN VON ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN

Ergibt sich im Anschluss an eine Erbschaftsabwicklung der Verkauf einer zum Nachlass gehörenden Immobilie, kann ich Sie auch bei der rechtlichen Abwicklung des Verkaufs unterstützen. Hinweis zum anwendbaren Erbrecht:
Für Erbfälle seit dem 17.08.2015 gilt in Deutschland und Spanien die Europäische Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO). Danach unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch eine entsprechende Verfügung von Todes wegen kann jedoch grundsätzlich das Recht des Staates gewählt werden, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt. Die Regelungen der EuErbVO können auch für Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten von Bedeutung sein. Dies gilt beispielsweise für Schweizer Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien.

Ich bin ortsunabhängig tätig. Mein Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere folgende Orte und Regionen in Spanien: Tarragona, Reus, Cambrils, Vilafortuny, Vila-seca, Salou, Miami Platja (Miami-Playa), Mont-roig del Camp, Montbrió del Camp, Riudecanyes, L'Hospitalet de l'Infant, L'Ametlla de Mar, Les Tres Cales, Calafat, L'Ampolla, Vinaròs, Tortosa, Peñíscola, Falset, Priorat, Valls, La Selva del Camp, Altafulla, Torredembarra, Roda de Berà, El Vendrell, Cunit, Calafell.


KONTAKTAUFNAHME

Bitte kontaktieren Sie mich vorzugsweise per E-Mail. Sie erreichen mich unter info@susanneschick.com

Da ich täglich eine Vielzahl von E-Mails erhalte, bitte ich Sie um etwas Geduld, sollte meine Antwort nicht umgehend erfolgen.

Persönliche Beratungstermine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und können an meinem Bürostandort in Tarragona oder in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer in Tarragona stattfinden.


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'Balcón del Mediterráneo', Tarragona

Abogada (Rechtsanwältin)

photo Studium der Rechtswissenschaft an der spanischen Universität 'Universitat Rovira i Virgili' (Spanien)
Master in Strafrecht an der spanischen Universität 'Universitat de Barcelona' und 'Universitat Pompeu Fabra' (Spanien)
Außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona (Spanien)



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Email: info@susanneschick.com
Tel: +34 65 292 65 65
 
Hinweis: Hinweis: Persönliche Termine finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
 

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