Brauchen Sie juristische Unterstützung bei einer Erbschaftsabwicklung in Spanien?
Dann freut es mich, dass Sie auf mich aufmerksam geworden sind. Gerne möchte ich mich Ihnen zuerst kurz vorstellen:
Ich komme aus einer Juristenfamilie, habe meine Kindheit in Tübingen verbracht, das Abitur am Königin-Olga-Stift in Stuttgart abgelegt und anschließend in Spanien Rechtswissenschaften studiert. Nach meinem Studium absolvierte ich einen Master in Strafrechtswissenschaften. Seit 2002 bin ich in Spanien als "Abogada" (spanische Rechtsanwältin) tätig. In dieser Zeit konnte ich vielfältige berufliche Erfahrungen sammeln.
Zu meinen beruflichen Erfahrungen zählt auch meine Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona. Heute bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona, der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung sowie außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Gerne kann ich Sie auf folgenden Gebieten unterstützen:
ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN IN SPANIEN
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der einvernehmlichen Abwicklung von Erbfällen in Spanien. Streitige Erbauseinandersetzungen übernehme ich nicht.
- Beratung bei der Zusammenstellung und Unterstützung bei der Beantragung der für die Erbschaftsabwicklung notwendigen Unterlagen, beispielsweise die internationale Sterbeurkunde des Erblassers, der Nachweis der Erbenstellung durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, die Bescheinigung des spanischen Testamentsregisters und die NIE-Nummer (spanische Ausländeridentitätsnummer).
- Vorbereitung der Protokollierung der Erbschaft vor einem spanischen Notar. Es besteht die Möglichkeit, mich hierfür zu bevollmächtigen, falls Sie selbst nicht nach Spanien reisen möchten oder können.
- Beantragung des Eigentümerwechsels im spanischen Grundbuch.
- Abwicklung von Bankkonten des Erblassers bei spanischen Banken.
- Ummeldung von Versorgerverträgen.
- Vermittlung vereidigter Übersetzungen (Deutsch-Spanisch).
IMMOBILIENVERKÄUFE IM RAHMEN VON ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN
Ergibt sich im Anschluss an eine Erbschaftsabwicklung der Verkauf einer zum Nachlass gehörenden Immobilie, kann ich Sie auch bei der rechtlichen Abwicklung des Verkaufs unterstützen.
- Rechtliche Begleitung des Immobilienverkaufs und Unterstützung bei der Beantragung der erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise der Bewohnbarkeitsbescheinigung und des Energieeffizienzzertifikats.
- Erstellung privatschriftlicher Immobilienverträge (Deutsch-Spanisch). Diese können auf Wunsch der Beteiligten elektronisch signiert werden.
- Vorbereitung und Begleitung des notariellen Verkaufstermins. Auch hierfür besteht die Möglichkeit, mich zu bevollmächtigen, falls Sie selbst nicht nach Spanien reisen möchten oder können.
Hinweis zum anwendbaren Erbrecht:
Für Erbfälle seit dem 17.08.2015 gilt in Deutschland und Spanien die Europäische Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO). Danach unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch eine entsprechende Verfügung von Todes wegen kann jedoch grundsätzlich das Recht des Staates gewählt werden, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt. Die Regelungen der EuErbVO können auch für Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten von Bedeutung sein. Dies gilt beispielsweise für Schweizer Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien.
Ich bin ortsunabhängig tätig. Mein Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere folgende Orte und Regionen in Spanien: Tarragona, Reus, Cambrils, Vilafortuny, Vila-seca, Salou, Miami Platja (Miami-Playa), Mont-roig del Camp, Montbrió del Camp, Riudecanyes, L'Hospitalet de l'Infant, L'Ametlla de Mar, Les Tres Cales, Calafat, L'Ampolla, Vinaròs, Tortosa, Peñíscola, Falset, Priorat, Valls, La Selva del Camp, Altafulla, Torredembarra, Roda de Berà, El Vendrell, Cunit, Calafell.
KONTAKTAUFNAHME
Bitte kontaktieren Sie mich vorzugsweise per E-Mail. Sie erreichen mich unter
info@susanneschick.com
Da ich täglich eine Vielzahl von E-Mails erhalte, bitte ich Sie um etwas Geduld, sollte meine Antwort nicht umgehend erfolgen.
Persönliche Beratungstermine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und können an meinem Bürostandort in Tarragona oder in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer in Tarragona stattfinden.

'Balcón del Mediterráneo', Tarragona
Abogada (Rechtsanwältin)

Studium der Rechtswissenschaft an der spanischen Universität 'Universitat Rovira i Virgili' (Spanien)
Master in Strafrecht an der spanischen Universität 'Universitat de Barcelona' und 'Universitat Pompeu Fabra' (Spanien)
Außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona (Spanien)
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