Tel: (+34) 65 292 65 65
Für Deutsche in Spanien
Über 20 Jahre Erfahrung
Für deutschsprachige Mandant*innen in Spanien
Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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Es freut mich, dass Sie auf die Anwaltskanzlei Susanne Schick aufmerksam geworden sind. Gerne möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:

Ich komme aus einer Juristenfamilie, habe meine Kindheit in Tübingen verbracht, das Abitur am Königin-Olga-Stift in Stuttgart absolviert, und Jura in Spanien studiert. Danach habe ich einen Master in Strafrechtswissenschaften absolviert, und seit dem Jahr 2002 bin ich in Spanien als ‘Abogada‘ (spanische Rechtsanwältin) tätig. Ich bin Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, sowie außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein, und von 2008-2012 war ich Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona.

Ihrem Anliegen begegne ich mit breit abgestützten Kompetenzen und einem fundierten, rund 20-jährigen Erfahrungshintergrund im Einsatz für deutschprachige Mandant*innen in Spanien.

Besonderen Wert lege ich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandant*innen, die ich auf folgenden Gebieten zuverlässig unterstützen kann:

DEUTSCH-SPANISCHE ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN

Hinweis zum anwendbaren Erbrecht:
Für Todesfälle seit dem 17.08.2015 gilt für Deutschland und Spanien die EU-Erbrechtsverordnung 650/12. Nun ist im Allgemeinen das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden. In einer testamentarischen Verfügung kann aber das Recht des Staates der Staatsangehörigkeit gewählt werden. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, betrifft die EuErbVO auch Schweizer mit letztem Wohnsitz in der EU (Spanien).

Hinweis zur Erbschaftssteuer:
Zuständig für Nicht-Residente Erblasser in Spanien ist das staatliche Finanzamt in Madrid. Aufgrund des Urteils des EUGH vom 03.09.2014 ist seit dem 01.01.2015 das spanische Gesetz 26/2014 anwendbar, wodurch seitdem von EU-Bürgern in vielen Fällen die Steuervergünstigungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der jeweiligen Autonomie ausgenutzt werden können. Mit seinen im Jahr 2018 gefällten Urteilen hat der Spanische Oberste Gerichtshof auch Schweizer und andere Nicht-EU-Bürger in den Anwendungsbereich dieses Urteils einbezogen.

BERATUNG BEI KAUF, VERKAUF UND SCHENKUNG VON SPANIENIMMOBILIEN

Tarragona, Reus, Cambrils, Vilafortuny, Vila-Seca, Salou, Miami-Playa, Mont-roig del Camp, Montbrió del Camp, Riudecanyes L’Hospitalet de l’Infant, L'Ametlla de Mar, Tres Calas, Calafat, l‘ Ampolla, Vinaròs, Tortosa, Peñiscola, Falset, Gratallops, Priorat, Valls, La Selva del Camp, Altafulla, Torredembarra, Roda de Bará, El Vendrell, Cunit, Calafell.

KONTAKTAUFNAHME

Für die Kontaktaufnahme senden Sie mir bitte vorzugsweise eine E-Mail an: info@susanneschick.com

Sie können mich auch telefonisch unter der Nummer +34 65 292 65 65 erreichen. Sollte ich gerade nicht erreichbar sein, so hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Da ich täglich oft eine Vielzahl von E-Mails und Anrufen erhalte, bitte ich Sie um etwas Geduld, sollte meine Antwort nicht umgehend erfolgen.

Beratungstermine nur nach vorheriger Absprache.


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'Balcón del Mediterráneo', Tarragona

Abogada (Rechtsanwältin)

photo Studium der Rechtswissenschaft an der spanischen Universität 'Universitat Rovira i Virgili' (Spanien)
Master in Strafrecht an der spanischen Universität 'Universitat de Barcelona' und 'Universitat Pompeu Fabra' (Spanien)
Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona (Spanien)




Email: info@susanneschick.com
Tel: +34 65 292 65 65
 
  Susanne Schick
  Carrer August, 5, 1° 4a
  E-43003 Tarragona
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