Es freut mich, dass Sie auf die Anwaltskanzlei Susanne Schick aufmerksam geworden sind. Gerne möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:
Ich komme aus einer Juristenfamilie, habe meine Kindheit in Tübingen verbracht, das Abitur am Königin-Olga-Stift in Stuttgart absolviert, und Jura in Spanien studiert. Danach habe ich einen Master in Strafrechtswissenschaften absolviert, und seit dem Jahr 2002 bin ich in Spanien als ‘Abogada‘ (spanische Rechtsanwältin) tätig. Ich bin Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, sowie außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein, und von 2008-2012 war ich Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona.
Ihrem Anliegen begegne ich mit breit abgestützten Kompetenzen und einem fundierten, rund 20-jährigen Erfahrungshintergrund im Einsatz für deutschprachige Mandant*innen in Spanien.
Besonderen Wert lege ich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandant*innen, die ich auf folgenden Gebieten zuverlässig unterstützen kann:
DEUTSCH-SPANISCHE ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN
- Beratung bei der Zusammenstellung und Beantragung der notwendigen Unterlagen für einvernehmliche Erbauseinandersetzungen- und Abwicklungen (u.a. internationale Sterbeurkunde des Erblassers, Nachweis der Erbenstellung z.B. durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, Bescheinigung des spanischen Testamentsregister und des Registers für Lebensversicherungen, NIE-Nummer = Spanische Ausländeridentitätsnummer).
- Vorbereitung der Protokollierung der Erbschaft vor einem spanischen Notar.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mich für den Termin beim spanischen Notar bevollmächtigen, falls Sie selbst nicht nach Spanien reisen möchten oder können.
- Beantragung des Eigentümerwechsels im spanischen Grundbuch.
- Schließung des Kontos des Erblassers bei spanischen Banken.
- Ummeldung von Versorgerverträgen.
- Vermittlung von vereidigten Übersetzungen.
Hinweis zum anwendbaren Erbrecht:
Für Todesfälle seit dem 17.08.2015 gilt für Deutschland und Spanien die EU-Erbrechtsverordnung 650/12. Nun ist im Allgemeinen das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden. In einer testamentarischen Verfügung kann aber das Recht des Staates der Staatsangehörigkeit gewählt werden. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, betrifft die EuErbVO auch Schweizer mit letztem Wohnsitz in der EU (Spanien).
Hinweis zur Erbschaftssteuer:
Zuständig für Nicht-Residente Erblasser in Spanien ist das staatliche Finanzamt in Madrid. Aufgrund des Urteils des EUGH vom 03.09.2014 ist seit dem 01.01.2015 das spanische Gesetz 26/2014 anwendbar, wodurch seitdem von EU-Bürgern in vielen Fällen die Steuervergünstigungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der jeweiligen Autonomie ausgenutzt werden können. Mit seinen im Jahr 2018 gefällten Urteilen hat der Spanische Oberste Gerichtshof auch Schweizer und andere Nicht-EU-Bürger in den Anwendungsbereich dieses Urteils einbezogen.
BERATUNG BEI KAUF, VERKAUF UND SCHENKUNG VON SPANIENIMMOBILIEN
Tarragona, Reus, Cambrils, Vilafortuny, Vila-Seca, Salou, Miami-Playa, Mont-roig del Camp, Montbrió del Camp, Riudecanyes L’Hospitalet de l’Infant, L'Ametlla de Mar, Tres Calas, Calafat, l‘ Ampolla, Vinaròs, Tortosa, Peñiscola, Falset, Gratallops, Priorat, Valls, La Selva del Camp, Altafulla, Torredembarra, Roda de Bará, El Vendrell, Cunit, Calafell.
- Beratung bei der Zusammenstellung sowie Beantragung der nötigen Unterlagen (u.a. Informationen vom spanischen Grundbuchamt und Katasteramt, Bewohnbarkeitsbescheinigung, Energieeffizienzzertifikat, NIE-Nummer=Spanische Ausländeridentitätsnummer).
- Prüfung und Aufsetzen von privatschriftlichen Verträgen.
- Wenn Sie am Kauf einer ländlichen Immobilie ('finca rústica') interessiert sind, so sollte vorher gegebenenfalls ein Gutachten eines Architekten eingeholt werden, welches Aufschluss darüber gibt ob Bauvorschriften eventuell nicht eingehalten wurden, und ob in dem Fall eine Legalisierung möglich ist, oder ob der sogenannte Bestandschutz greift.
- Vorbereitung der Unterlagen für die notarielle Beurkundung, Begleitung zum Notartermin, Übersetzung beim Notartermin.
- Es besteht auch hier die Möglichkeit, dass Sie mich für den Termin beim spanischen Notar (Kauf, Verkauf, Schenkung, Schenkungsannahme) bevollmächtigen, falls Sie selbst nicht nach Spanien reisen möchten oder können.
- Vermittlung von vereidigten Übersetzungen.
KONTAKTAUFNAHME
Für die Kontaktaufnahme senden Sie mir bitte vorzugsweise eine E-Mail an:
info@susanneschick.com
Sie können mich auch telefonisch unter der Nummer +34 65 292 65 65 erreichen. Sollte ich gerade nicht erreichbar sein, so hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Da ich täglich oft eine Vielzahl von E-Mails und Anrufen erhalte, bitte ich Sie um etwas Geduld, sollte meine Antwort nicht umgehend erfolgen.
Beratungstermine nur nach vorheriger Absprache.

'Balcón del Mediterráneo', Tarragona
Abogada (Rechtsanwältin)

Studium der Rechtswissenschaft an der spanischen Universität 'Universitat Rovira i Virgili' (Spanien)
Master in Strafrecht an der spanischen Universität 'Universitat de Barcelona' und 'Universitat Pompeu Fabra' (Spanien)
Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona (Spanien)